Das Gesetz 2285-D in der Ukraine
Das Gesetz 2285-D wurde von Oleg Marusyak als eine von sechs Alternativen zu Reformen in Bezug auf Glücksspiel im Internet dem Parlament der Ukraine im Oktober vorgelegt.
Das osteuropäische Unternehmen Parimatch begrüßte den Gesetzesentwurf und fügte noch hinzu, dass legales Glücksspiel die ukrainische Wirtschaft ankurbeln kann.
Parimatch gab eine Presseerklärung ab und sagte unter anderem „Der Entwurf von Bill 2285-D ist der erste Schritt zur Schaffung eines fairen und transparenten Online-Casino-Glücksspielmarkt, der wiederum Investitionen anzieht und dem Land neue Technologien beibringt.“
„Einmal legalisiert, wird der Markt Tausende von Arbeitsplätze schaffen, sowohl zu staatlichen als auch zu lokalen Budgets beitragen, zu einem Anstieg des Tourismus führen und zur Bekämpfung der Korruption im Profisport beitragen. Außerdem werden die erzielten Steuereinnahmen die dringend benötigten Mittel hierzu liefern und Kultur, Medizin als auch Sport in der Ukraine unterstützen.“ So Parimatch weiter.
Was plant Marusyak genau?
Marusyaks plant eine niedrige Lizenzgebühr für Online Glücksspiele einzuführen. Sie soll lediglich 6,7 Mio UAH betragen, was umgerechnet zirka 250.000€ sind.
Der Gesetzesentwurf von Marusyak enthält ebenfalls eine Lizenzgebühr von 41,7 Mio UAH für Casinos in Hotels mit 200 bis 250 Zimmern. Eine höhere Gebühr wird veranschlagt, wenn die Betten die Anzahl von 250 übersteigen, diese soll dann zirka 62,6 Mio UAH betragen.
Der Gesetzesentwurf würde Buchmachern durch ein System bestimmen lassen, bei dem alle Lizenznehmer das Recht haben, genau 5 Buchmachergeschäfte zu eröffnen. 32 Buchmacherlizenzen wären in Kiew verfügbar, 16 weitere in anderen Städten der Ukraine wie Kharkov Odessa oder Liviv.
Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf
Die Anzahl der Slots soll auf 40.000 begrenzt sein und Spieler, die am Glücksspiel teilnehmen möchten, dürfen nicht jünger als 21 Jahre sein. Es würde somit eine Erhöhung der Altersgrenze entsprechen, diese war in einer Vorgänger Version noch bei 18 Jahren. Dieser Gesetzesentwurf wurde im Dezember allerdings abgelehnt.
Darüber hinaus wird ein Register für selbst ausgeschlossene Spieler gefordert und die Weitergabe wichtiger Spielinformationen an das Personal.
Der Gesetzesentwurf wird nun einer zweiten Lesung unterzogen, bevor weitere Details wie Steuern für Glücksspiel in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden.
Weitere Statements von Parimatch
„Parimatch ist offen für einen Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber im Rahmen der Fertigstellung und Vervollständigung eines Gesetzes. Wir freuen uns, unsere umfassende globale Expertise und unser Wissen, das wir im Laufe der vielen Jahre als erfolgreiches, international agierendes Unternehmen in Bezug auf verantwortungsbewusstes Glücksspiel gesammelt haben, weitergeben zu können“ so Parimatch.
Parimatch weiter: „Die Abgeordneten in der Ukraine tragen eine wirklich große Verantwortung bei der Vorbereitung eines Gesetzes für die zweite Lesung.“ „Dieser Gesetzesentwurf muss die hohen Standards für die Legalisierung der Glücksspielbranche entsprechen“,
Ausblick
Wenn der ausgearbeitete Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Online-Glücksspiel endgültig ausgearbeitet ist, wird er direkt zum Präsidenten Volodymyr Zelensky weitergeleitet. Wenn dieser das Gesetz bestätigt und unterschreibt, wird es gültig und der Weg ist frei für die vielen Anbietet von Glücksspiel im Internet.
Zelensky gilt als Befürworter von legalem Glücksspiel. Die Chancen stehen also wirklich gut.
Generell bietet eine Legalisierung viele Vorteile mit sich. Höhere Einnahmen durch Steuern sind das eine, aber auch der Fakt, dass so vielen illegalen Anbietern von Glücksspiel der Kampf angesagt wird ist das andere.
Vielen Glücksspielliebhabern in der Ukraine wird es aktuell noch unnötig schwer gemacht und durch ein Verbot von Glücksspiel eine nette Freizeitbeschäftigung genommen.
Wir hoffen, dass dieses Gesetz in der Zukunft aktiv wird und das die Ukrainer und Ukrainerinnen ihre Leidenschaft des Glücksspiels ohne Einschränkungen nachgehen können.